Wir hören zu
Was ist mein erster Schritt, wenn ich gerade etwas Ungutes auf einer Online-Plattform erlebt habe?

Halten Sie zunächst alle weiteren Zahlungen an die Plattform an, auch wenn man Ihnen Druck macht oder „letzte Gebühren" in Aussicht stellt. Sichern Sie sofort sämtliche Belege: Bankauszüge, Zahlungsbestätigungen, Screenshots Ihres Plattformkontos, E-Mails, Chatverläufe. Notieren Sie sich, wann welche Kommunikation stattgefunden hat. Erstatten Sie anschließend Anzeige bei der Polizei – das ist in den meisten Bundesländern auch über die Online-Wache möglich.

Kann ich die Plattform direkt zur Rückzahlung auffordern?

Sie können eine schriftliche Aufforderung mit einer angemessenen Frist versenden. In der Praxis bleiben solche Schreiben oft unbeantwortet – das ist normal. Dennoch ist die Aufforderung sinnvoll, weil sie später als Nachweis dienen kann, dass Sie den Versuch unternommen haben. Dokumentieren Sie jeden Kontaktversuch und bewahren Sie Ihre Schreiben auf.

Wie schnell bekomme ich eine erste Einschätzung?

Auf Ihre Anfrage über das Kontaktformular melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Eine erste inhaltliche Einordnung des Falls ist meist innerhalb weniger Werktage möglich, sobald wir Ihre Unterlagen gesichtet haben. Wie lange spätere offizielle Schritte dauern (Behörden, Banken, Gerichte), hängt vom Einzelfall ab und lässt sich seriös nicht vorhersagen.

Was passiert mit meinen Daten, die ich der Plattform gegeben habe?

Wenn Sie Ausweisbilder, Adressdaten oder Bankzugangsdaten übermittelt haben, ist Wachsamkeit angebracht. Ändern Sie betroffene Passwörter und aktivieren Sie, wo möglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung. Beobachten Sie Ihre Kontobewegungen über mehrere Monate. Eine Schufa-Selbstauskunft kann sinnvoll sein, um Identitätsmissbrauch früh zu erkennen. Wir geben hier keine Garantien, sondern empfehlen diese Vorsichtsschritte.

Mit welchen Kosten muss ich bei Ihrer Begleitung rechnen?

Die Ersteinschätzung Ihrer Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich. Für eine detaillierte Aufarbeitung erhalten Sie vorab ein transparentes Angebot, das sich an Umfang der Unterlagen und benötigter Zeit orientiert. Wir arbeiten ohne versteckte Gebühren, ohne erfolgsabhängige Vorauszahlungen und ohne Provisionen von Dritten.

Können Sie mir mein Geld zurückholen?

Nein, wir leisten keine eigene Geldrückführung und garantieren auch keine Erfolge. Was wir tun, ist die strukturierte Aufarbeitung Ihrer Unterlagen, das Aufzeigen geeigneter offizieller Stellen und – wenn Sie möchten – die Vermittlung an unabhängige Anwältinnen oder Anwälte. Wer Ihnen pauschal eine Rückerstattung gegen Vorkasse verspricht, betreibt selbst zweifelhafte Geschäfte.

Wie lange habe ich Zeit für einen Chargeback (Kreditkartenrückbuchung)?

Die typische Frist beträgt 120 Tage ab der Buchung, je nach Kartennetzwerk und Bank. Bei laufenden Verträgen gelten teils Sonderregeln. Wichtig ist deshalb, möglichst früh mit Ihrer Bank zu sprechen. Wir können Sie bei der Aufbereitung der nötigen Unterlagen unterstützen, die eigentliche Entscheidung trifft Ihre Bank.

Was unterscheidet Sie von „Recovery-Agenturen", die Vorkasse verlangen?

Wir verlangen keine pauschalen Vorauszahlungen gegen das Versprechen einer Rückerstattung. Solche Modelle sind aus unserer Sicht problematisch – sie wirken oft wie eine Fortsetzung der ursprünglichen Masche. Bei uns gibt es transparente Aufwandsangebote, klar benannte Leistungen und keine Erfolgszusagen.

Sind meine Angaben bei Ihnen sicher?

Wir behandeln alle Angaben vertraulich nach den Vorgaben der DSGVO. Wir geben keine Informationen an Dritte weiter, sofern Sie das nicht ausdrücklich wünschen (z. B. bei Vermittlung an eine Anwältin). Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und nach Abschluss nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Was kann ich tun, wenn ich gerade nicht weiß, ob mein Fall wirklich ein Vorfall ist?

Genau in solchen Fällen lohnt sich ein ruhiges Erstgespräch. Wir bewerten Ihre Situation nicht voreilig, sondern hören uns die Fakten an. Manchmal ergibt sich daraus, dass ein einfacher Schritt – z. B. eine Nachfrage bei der Bank – ausreicht. Manchmal zeigt sich, dass mehr nötig ist. Das stellt sich erst im Gespräch heraus.

Hilft es überhaupt, wenn die Plattform aus dem Ausland kommt?

Auslandssachverhalte sind schwieriger, aber nicht aussichtslos. Selbst wenn die Plattform formal in einem entfernten Land sitzt, sind häufig deutsche oder europäische Zahlungsdienstleister, Banken oder Krypto-Börsen in den Geldfluss eingebunden. An diesen Punkten können Ermittlungen und Anfragen ansetzen.

Was, wenn ich später noch Fragen habe?

Sie können sich jederzeit erneut melden – telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir behalten Ihre Akte, sofern Sie das wünschen, und können daher schnell wieder einsteigen, ohne dass Sie alles neu erklären müssen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.

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